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Bescheid: Überprüfung
• Wenn die Finanzbehörde im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof die Verwaltungsakten nicht vollständig vorlegt, kann der Bescheid nicht überprüft werden - (§ 2 Abs. 1 UStG 1972)
„Ihre Beurteilung einer nicht gegebenen gewerblichen (insbesondere nachhaltigen) Betätigung im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung des Personenkraftwagens stützt die belangte Behörde aber auf eine Vorhaltsbeantwortung vom , wonach ,derzeit' keine weiteren Autoankäufe getätigt,wurden'. Da diese Vorhaltsbeantwortung in den vorgelegten Verwaltungsakten ebensowenig enthalten ist wie der Vorhalt selbst, kann weder die Art der Fragestellung nachvollzogen noch die entsprechend zitierte Antwort verifiziert werden." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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