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Pfändungsgebühren: Ersatz
• Vollstreckungshandlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, ziehen keine Verpflichtung zum Ersatz von Pfändungsgebühren nach sich - (§ 26 Abs. 1 lit. a AbgEO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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