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Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug nach der Umsatzsteuernovelle 1996
Die rechtliche Grundlage für die Beurteilung hat sich geändert
Mit der Novelle zum UStG wurden die Regelungen über das Reihengeschäft in § 3 Abs. 2 bzw. Art. 3 Abs. 2 ersatzlos gestrichen. Die Bestimmungen über Dreiecksgeschäfte (Art. 25) bleiben weiterhin aufrecht. Wie die weitere steuerliche Behandlung der Reihengeschäfte zu erfolgen hat, kann den Erläuternden Bemerkungen nicht entnommen werden. Diese verweisen lediglich auf den Rechtsstand in Deutschland. Unklarheiten ergeben sich bei den Fragen, ob überhaupt mehrere Lieferungen vorliegen, wenn ja, wo diese ausgeführt werden, wer die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch nehmen kann und wer zum Abzug der EUSt berechtigt ist.
Erfüllung des Reihengeschäfts nach § 3 Abs. 1
§ 3 Abs. 1 UStG 1994 normiert Rechtsfolgen bei Einschaltung Dritter in die Leistungsbeziehung. Ein Verpflichtungsgeschäft wird durch die Verschaffung der Verfügungsmacht erfüllt, und das kann nach § 3 Abs. 1 UStG 1994 auf vier verschiedene Arten geschehen:
1. Der Unternehmer verschafft seinem Abnehmer selbst die Verfügungsmacht.
2. Der Unternehmer verschafft einem von seinem Abnehmer bezeichneten Dritten selbst die Verfügungsmacht.
3. Der Unternehmer läßt seinem Abnehmer durch einen Dritten die Verfügungsmacht verschaffen.
4. Der Unternehmer läßt von einem Dritt...