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Gastspielverpflichtete Opernsängerin
Bei der Frage, ob eine gastspielverpflichtete Opernsängerin in den Theaterbetrieb eingegliedert und deshalb nichtselbständig oder selbständig ist, ist nicht einseitig auf die Verpflichtung zur Teilnahme an den Proben abzustellen. Die Teilnahme an den Proben dient der Einbindung der Künstlerin in das Ensemble und läßt genügend Zeit zur eigenen Disposition und führt nicht zur Eingliederung wie bei einem festen Angestellten (BFH , V R 2/95 in BB 1996, 2025).