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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite R 120

Erbschaftssteuer: Bemessung

Wenn der Erbe noch vor Abgabe einer Erbserklärung die Hälfte der ihm nach dem Tod seiner Ehefrau angefallenen Erbschaft seinem Sohn schenkt und ihm in der Folge der Nachlaß nur zur Hälfte eingeantwortet worden ist, hat er trotzdem die Erbschaftssteuer vom gesamten Nachlaßwert zu entrichten - (§ 2 Abs. 1 Z 1 ErbschaftssteuerG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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