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Getränkesteuer Kärnten
•Eine Kürzung der Bemessungsgrundlage der Getränkesteuer um ein Bedienungsgeld in Kärnten kommt nicht in Betracht, wenn das Bedienungspersonal aus „Festlöhnern" besteht - (§ 8 Abs. 1 Kärntner GetränkeabgabeG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde R.)
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