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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite R 117
Familienbeihilfe: Rückzahlung
• Die Eltern haben die Familienbeihilfe für ihr großjähriges studierendes Kind zurückzuzahlen, wenn das Kind jahrelang zu keiner Prüfung antritt - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG), (Abweisung)
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