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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite R 117

Familienbeihilfe: Rückzahlung

Die Eltern haben die Familienbeihilfe für ihr großjähriges studierendes Kind zurückzuzahlen, wenn das Kind jahrelang zu keiner Prüfung antritt - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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