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IFB: Geltendmachung
• Ein Investitionsfreibetrag darf nicht für gebrauchte Wirtschaftsgüter, die von einem Konzernunternehmen innerhalb eines Konzerns im Sinne des § 15 Aktiengesetz 1965 erworben werden, geltend gemacht werden - (§ 10 Abs. 5 EStG 1988)
Die Beschwerdeführerin war eine GmbH & Co KG. Komplementärin war die X-GmbH, einziger Kommanditist war A. B. Dieser war an der X-GmbH mit 25% und seine Ehegattin war an der X-GmbH mit 75% beteiligt. A. B. war auch Geschäftsführer der X-GmbH und zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Y-GmbH. Die Y-GmbH war ihrerseits Alleingesellschafterin der Z-GmbH. Die beschwerdeführende X-GmbH & Co KG hatte 1984 den von der Z-GmbH geführten Betrieb unter Übernahme sämtlicher Arbeitnehmer, der Vorräte und des Kundenstockes der Z-GmbH weitergeführt.S. R 117 Die KG pachtete zunächst die Betriebsanlagen und erwarb sie erst im Wirtschaftsjahr 1988/89. Für die angeschafften beweglichen Anlagegüter beanspruchte die KG den Investitionsfreibetrag. Die Finanzverwaltung bestritt die Berechtigung zum Investitionsfreibetrag, weil der Erwerb der Anlagegüter innerhalb eines „Konzerns" erfolgt sei. Der Begriff „Konzern" dürfe nicht nach den Bestimmungen des RLG ausgelegt werden, weil § 10 Abs. 5 EStG 1988 vor und nach dem Inkrafttreten d...