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Gebühren bei Eingaben mittels FAX
Wird eine Eingabe mittels Fax eingebracht, so ist die Gebühr durch Überreichung einer Stempelmarke auf einem gesonderten Schreiben innerhalb von 2 Wochen nachzureichen. Wird die Stempelmarke auf die Eingabe geklebt und nochmals gefaxt, so kann damit die Gebührenschuld nicht getilgt werden, da jede zusätzlich überreichte Ausfertigung der Eingabe (also damit das 2. Fax) wieder der Eingabengebühr unterliegt ().