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ÖBA 6, Juni 2022, Seite 413

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden

Diese im April 2022 veröffentlichte Regierungsvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 in nationales Recht. Änderungen betreffen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), das Börsegesetz 2018 sowie das Kapitalmarktgesetz 2019. Im Fokus stehen vor allem Informationspflichten für Geschäfte mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien sowie die (standardmäßige) elektronische Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kunden.

Die wichtigsten Änderungen des WAG 2018 können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • Die standardmäßige Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kunde soll zukünftig in elektronischer Form erfolgen. Wertpapierfirmen haben ihren (potenziellen) Kunden die Informationen gemäß WAG 2018 grundsätzlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen, wobei diese Privatkunden auf Anfrage auch kostenlos in Papierform zur Verfügung zu stellen sind. Bestandskunden, welche Informationen in Papierform erhalten, sind zumindest acht Wochen vor dem Versand dieser Informationen in elektronischer Form über die Änderungen in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist dem Kunden neben der standardmäßigen...

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