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Einkommensteuer - Reitstall als Liebhaberei
Reitstall als Liebhaberei (§ 2 EStG)
Ein Reitstall, der von 1981 bis 1988 nur Verluste von insgesamt 1,9 Mio. S erwirtschaftete und 1988 mit einem geringen Aufgabeverlust eingestellt worden ist, ist infolge des (durch die Aufgabe) abgeschlossenen Beurteilungszeitraumes als Liebhaberei zu beurteilen ().