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Musiker: gewerbliche Tätigkeit
Die Tätigkeit eines Musikers ist als eine gewerbliche anzusehen, wenn das Institut für musikalische Volkskunde der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum" Salzburg in einem Gutachten aufgrund einer Tonkassette des Musikers die Darbietungen nicht als künstlerisch bewertet. - (§ 22 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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