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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite R 145

BörsenUSt: Bemessung

  • Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr und die Börsenumsatzsteuer bei Abtretung von GmbH-Anteilen sind alle Leistungen, die der Erwerber der Anteile zu erbringen hat - gleichgültig an wen -, damit er die Anteile an der GmbH erhält. - (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG vor Inkrafttreten des BGBl. 629/1994 und § 17 Abs. 1 KVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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