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Die Getränkesteuer im Licht der EU
Handlungsbedarf für den Berater?
Die Getränkesteuer ist im Licht der EU unter Beschuß geraten: Die Vereinbarkeit mit Artikel 33 der 6. MehrwertsteuerRL der EU (77/388/EWG) wird ebenso in Frage gestellt wie die Vereinbarkeit mit Artikel 3 der Verbrauchsteuer RL (92/12/EWG)., ) Die Auffassungen im Schrifttum sind sehr unterschiedlich: Das Meinungsspektrum reicht von der gänzlichen EU-Konformität) über einen möglichen Verstoß bloß gegen die VerbrauchsteuerRL) bis zur gänzlichen EU-Widrigkeit.) Der Berater steht somit vor der schwierigen Frage: Was ist jetzt (hic et nunc) zu tun? Was empfehle ich heute meinen Klienten?
1. Artikel 33 der 6. MehrwertsteuerRL der EU
1.1 Wortlaut und Sinn
„Artikel 33
(1) Unbeschadet anderer Gemeinschaftsbestimmungen, insbesondere der geltenden Gemeinschaftsbestimmungen über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, hindern die Bestimmungen dieser Richtlinie einen Mitgliedstaat nicht daran, Abgaben auf Versicherungsverträge, Abgaben auf Spiele und Wetten, Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben, beizubehalten oder einzuführen, so...