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ÖBA 6, Juni 2022, Seite 412

Richtlinienvorschlag über die Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am den Vorschlag einer „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) veröffentlicht und damit den nächsten Grundpfeiler im Nachhaltigkeitsmanagement gesetzt. Der Richtlinienentwurf verfolgt das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in sämtlichen Bereichen der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung zu verankern.

Unternehmen aller Wirtschaftszweige – innerhalb sowie außerhalb der EU – müssen künftig:

  • umfassende Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung und Abschwächung von Risiken sowie tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt aus ihren eigenen Tätigkeiten, den Tätigkeiten von Tochterunternehmen sowie den Tätigkeiten von Unternehmen in ihren (globalen) Wertschöpfungsketten umsetzen,

  • Nachhaltigkeit angemessen in Unternehmensstrategien und die Unternehmenspolitik integrieren sowie in Unternehmensführungs- und Managementsysteme einbeziehen,

  • ein funktionierendes Beschwerdeverfahren einrichten und aufrechterhalten,

  • die Menschenrechte, das Klima und die Umwelt sowie die langfristige Widerstandsfähigkeit des Un...

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