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Bundesabgabenordnung - Golfclub
Golfclub (§§ 34 ff. BAO)
Die Satzungsbestimmung, wonach jedes Aufnahmegesuch von zwei Vereinsmitgliedern befürwortet werden muß, ist nicht gemeinnützigkeitsschädlich. Schließt die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge von 4.800 DM eine Repräsentation der Allgemeinheit im Verein nicht aus, so kann davon ausgegangen werden, daß die Höhe der Mitgliedsbeiträge die Gemeinnützigkeit nicht ausschließt (BFH , I R 19/96 in BB 1997, 2260).