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Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug bei Gebäude
Vorsteuerabzug bei Gebäude (§ 12 UStG)
Ein Vorsteuerabzug aus der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes steht dann zu, wenn der Entschluß der Vermietung klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung tritt. Ist die Vermietung nur eine der Verwertungsmaßnahmen und besteht genausogut die Möglichkeit einer Veräußerung, dann steht der Vorsteuerabzug noch nicht zu. Da die Bfr. für die Sanierungskosten des Gebäudes mit zwei Wohnungen in den Jahren 1986 bis 1989 den Sonderausgabenabzug beantragten, konnte die Behörde davon ausgehen, daß ursprünglich keine Vermietungsabsicht bestand ().