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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite K 34
Einkommensteuer - Fitneßstudio,Tänzerin
Fitneßstudio, Tänzerin (§ 16 EStG)
Die Kosten für ein Fitneßstudio, in dem in berufsspezifischer Weise jene Fähigkeiten geübt und trainiert werden, die für die Berufsausbildung erforderlich sind, können Werbungskosten darstellen ().