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Einkommensteuer - Dachboden von gemischt genütztem Gebäude
Dachboden von gemischt genütztem Gebäude (§ 4 Abs. 1 EStG)
In die Aufteilung der betrieblichen und privaten Flächen eines gemischt genutzten Gebäudes ist ein unausgebauter und nicht isolierter Dachboden, auch wenn er zu beleuchten ist, nicht einzubeziehen ().