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Einkunftsquelle
• Eine Betätigung, die von vornherein nur auf einen bestimmt begrenzten Zeitraum geplant ist, kann nur dann als Einkunftsquelle angesehen werden, wenn die Betätigung objektiv geeignet ist, innerhalb dieses geplanten Zeitraums einen Gesamtgewinn zu erwirtschaften - (§ 2 EStG 1972), (Abweisung)
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