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SWK 16, 1. Juni 1997, Seite R 52

Anonyme Konten: Zurechnung

Anonyme Wertpapierdepots und Konten können demjenigen zugerechnet werden, der darüber verfügt und dessen Geburtsdatum und Geschlecht von der Bank auf der Stammkarte anläßlich der Eröffnung des Depots und der Konten vermerkt wurde - (§ 24 BAO), (Abweisung)

(2 Erk., ; , 93/13/0166)

Anmerkung der Redaktion: Die Erkenntnisse betreffen Vorgänge vor Inkrafttreten der Endbesteuerung.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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