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SWK 16, 1. Juni 1997, Seite R 52

Verfahren: Berufung

Wenn der Abgabepflichtige im Berufungsverfahren vorbringt, daß unverbuchte Einnahmen an bestimmte Personen weitergeleitet wurden, so hat die Abgabenbehörde das Vorbringen zu untersuchen - (§ 115 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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