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SWK 16, 1. Juni 1997, Seite R 51
Parkgebührengesetz Salzburg
• Die Verjährungsfrist für die Ahndung einer Übertretung des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg beträgt ein Jahr - (§ 32 Abs. 2 VStG), (Abweisung)
( und 0321)