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SWK 16, 1. Juni 1997, Seite R 51

Parkgebührengesetz Stmk.

Eine Übertretung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes ist mit einer Geldstrafe zwischen S 100 und S 3.000 zu ahnden - (§ 6 Abs. 1 Stmk. ParkGebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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