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bau aktuell 2, März 2017, Seite 80

Das Ingenieurgesetz 2017

Aufwertung der Qualifikation österreichischer Ingenieure

Alexander Hölbl

Das neue Ingenieurgesetz 2017 (IngG 2017) tritt mit und somit exakt 100 Jahre nach dem ersten „Ingenieurgesetz“ in Kraft. Die neuen Bestimmungen stellen die Vergabe der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine: Die bisherigen Grundvoraussetzungen – in der Regel HTL-Matura und drei Jahre aufbauende berufliche Praxis – bleiben gleich; hinzu kommt eine Validierung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgesprächs mit Experten. Dadurch wird aus dem „Ingenieur“ eine international anerkannte – aufgrund von Schule und Praxis erworbene – Qualifikation.

1. Titel versus Qualifikation

Mit einer kaiserlichen Verordnung aus dem Kriegsjahr 1917 (in Kraft seit ) wurde der Titel „Ingenieur“ in Österreich eingeführt. Dieser war sowohl für die akademischen Ingenieure als auch für Schulabsolventen, die (damals) acht Jahre fachliche Praxis nachweisen konnten, vorgesehen. In den vergangenen 100 Jahren seither ist der „HTL-Ingenieur“ zu einer österreichischen Besonderheit geworden und kann als Bespiel einer dual erworbenen Qualifizierung gelten: Schule plus Praxis ergeben eine besondere Stellung am Arbeitsmarkt.

Aktuell wird die Standesbezeichnung „Ingenieur“ für technische und gewerbliche Fachrichtu...

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