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SWK 16, 1. Juni 1997, Seite W 56

Saldenbestätigungen im Rahmen von Abschlußprüfungen

(W. N.) - Eine Saldenbestätigung ist eine Prüfungshandlung, die zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlußprüfungen gehört. Dabei wird aus den Kontensalden der Debitoren und der Kreditoren vom Prüfer eine Auswahl (Stichprobenverfahren) getroffen und dem Unternehmen bekanntgegeben. Dieses versendet besondere Formulare (der Prüfer stellt dafür ein Muster zur Verfügung) an die betreffenden Kunden und Lieferanten und ersucht darum, dem Prüfer den bekanntgegebenen Saldo zu einem bestimmten Stichtag zu bestätigen oder (zeitliche oder grundsätzliche) Abweichungen dazu bekanntzugeben, und zwar auf dem zugesandten Formular in einem beigefügten, mit Rückporto (oder „Porto zahlt Empfänger") und Adresse des Prüfers (!) versehenen, Kuvert. Eine solche Saldenbestätigungsaktion wird meist für einen Stichtag vor dem Bilanzstichtag durchgeführt (Vorprüfung), also z. B. zum 31. Oktober, wenn der 31. Dezember der Bilanzstichtag ist, damit die Antworten ohne Zeitdruck ausgewertet werden können.

Bei einer geringen Rücklaufquote oder wenn wichtige Salden nicht bestätigt werden, ist meist noch eine zweite Aufforderung an bestimmte Kunden und Lieferanten vorgesehen. Danach noch immer nich...

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