Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 1997, Seite S 386

Progressionsvorbehalt - und kein Ende

Volle Besteuerung der im § 3 Abs. 2 EStG erwähnten Bezüge sinnvoll?

Dr. Maximilian Rombold

Wieder einmal zeigt die Praxis, daß die Anwendung des Progressionsvorbehaltes nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 zu unbefriedigenden Ergebnissen führen kann:

Ein Steuerpflichtiger leistete vom 1. Juni bis , somit an 214 Tagen, Zivildienst und erhielt dafür gemäß § 25 Zivildienstgesetz einen steuerfreien Bezug von 134.792 S. In seiner Einkommensteuererklärung deklarierte er für dasselbe Kalenderjahr auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 113.874 S.

Das Finanzamt ging bei der Veranlagung davon aus, daß der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit ausschließlich im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Mai bezogen hatte. Im Einkommensteuerbescheid wurden daher die im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Mai bezogenen Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 auf einen Jahresbetrag umgerechnet. Der Betrag von 113.874 S wurde durch 151 Tage dividiert und mit 365 Tagen mulitpliziert. Diese Umrechnung führte letztlich zu einer Einkommensteuer von 12.699 S. (Hiebei wurden bezahlte Sonderausgaben von 80.000 S und der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt.)

Im Berufungsverfahren behauptete der Abgabepflichtige, daß er auch während der Zeit der Ableistung des Zivildienstes, vor allem abends un...

Daten werden geladen...