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VfGH: Familienbesteuerung
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Familienbesteuerung- Prüfungsbeschluß (Prüfung der Worte „und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen" in § 20 Abs. 1 Z 1 des EStG 1988, BGBl. 400, sowie des § 33 Abs. 4 Z 3 und des § 34 Abs. 7 des EStG 1988, BGBl. 400, i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818)
Die gegen die für das Jahr 1993 geltenden Bestimmungen des EStG 1988 entstandenen, im Punkt II. 3. des Prüfungsbeschlusses B 7/95 näher dargelegten Bedenken scheinen auch auf die für 1994 geltende Fassung der genannten Bestimmungen des EStG 1988 zuzutreffen. (Gesetzesprüfung)
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