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GrESt: Befreiung
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Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer geht verloren, wenn Grundstücke, die zur Durchführung einer Bodenreformmaßnahme zunächst steuerbefreit erworben worden sind, innerhalb der 8-Jahres-Frist im Wege eines Tauschvertrages weitergeben werden - (§ 4 Abs. 1 Z 4 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0022)