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Arzt: Fachliteratur
• Bei einem Arzt, der Einkünfte aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit hat, können die Ausgaben für Fachliteratur und Fortbildung schätzungsweise auf Betriebsausgaben bei der selbständigen Arbeit und Werbungskosten bei der nichtselbständigen Tätigkeit aufgeteilt werden - (§ 4 Abs. 3 EStG 1972)
„Im gegenständlichen Fall waren die strittigen Aufwendungen durch die einheitliche ärztliche Tätigkeit veranlaßt. Es liegt auf der Hand, daß bei Aufwendungen für allgemeine ärztliche Fortbildung und Fachliteratur der Zusammenhang mit der selbständigen oder der nichtselbständigen ärztlichen Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann." (Abweisung)
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