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Kanalbenützungsgebühr NÖ
• Eine Herabsetzung der Kanalbenützungsgebühr in NÖ zur Vermeidung von Härtefällen kann nicht nur in Betracht kommen, wenn zwischen Schmutzfracht und Schmutzwasserberechnungsfläche ein Mißverhältnis besteht - (§ 5 b Abs. 1 NÖ Kanalgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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