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Arzt: Patientenstockerwerb
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Es ist unwahrscheinlich, daß ein Arzt viereinhalb Jahre nach Eröffnung seiner Praxis einen Patientenstock von seinem Vater, der den ärztlichen Beruf seit zwei Jahren nicht mehr ausübt, gegen eine Ablöse erworben hat - (§ 119 BAO), (Abweisung)
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