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Wie steuerfrei sind steuerfreie Einkünfte?
Zum VwGH-Erkenntnis vom 26. 3. 1996, 95/14/0071
Im § 3 des Einkommensteuergesetzes sind die Steuerbefreiungen normiert. Der § 3 Abs. 1 zählt 29 Ziffern. Bei 28 Ziffern wird die Steuerfreiheit so ausgelegt wie man sie landläufig versteht – daß bestimmte Einkommensteile eben von der Einkommensteuer befreit sind. Diese Regel findet ihre Ausnahme in der Ziffer 6 (Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens) bzw. wird sie immer mehr durchlöchert: Diese Subventionen verringern gemäß § 6 Ziffer 10 die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und im Falle einer Veräußerung des betreffenden Wirtschaftsgutes kommt es zu einer Versteuerung der darin enthaltenen stillen Reserve. Der Effekt einer Steuerstundung ist aber zumindest gegeben.
S. S 71Viel unangenehmer ist aber die feststellbare Tendenz der Finanzbehörden, Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 6 überhaupt nicht als solche anzuerkennen und wegen der Annahme eines Interesses des Subventionsgebers an der Investition des Unternehmers als steuerpflichtig zu behandeln.
Man bekommt den Eindruck, daß diese Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 6 von den Finanzbehörden in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsgerichtshof abgeschafft wird – vor allem wird es, wie der folgende Fal...