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Angemessene Eigenmittel und vorzeitige Tilgungen?
Nicht jede Tilgung führt zu einer Änderung der Bewirtschaftung
Nach der Entscheidung des verstärkten Senates des (siehe auch Kohler, Änderung der Rechtsprechung durch verstärkten VwGH-Senat in SWK-Heft 25/26/1996, Seite A 475 f.), ist bei der Anschaffung einzelner Eigentumswohnungen in Vermietungsabsicht für die Anerkennung der Einkunftsquelle ein Gesamtüberschuß innerhalb eines absehbaren Zeitraumes zu erwirtschaften. Die Auswirkungen dieser Änderung der Rechtsprechung werden – solange keine neuen Durchführungsrichtlinien seitens des BMF erlassen werden - von den Berufungssenaten unterschiedlich gehandhabt. Insbesondere wird der Versuch unternommen, verstärkte Rückzahlungen von Fremdmittel, die in Betriebsprüfungsverfahren von der Finanz aufgezwungen wurden, damit in 12 Jahren ein Gesamtüberschuß erreicht werden kann, als schädliche Änderung der Bewirtschaftung zu behandeln.
Erzwungene vorzeitige Tilgungen als Steuerfalle
Damit würden jene Steuerpflichtigen, die sich um den fiskalischen Standpunkt bei einzelnen Eigentumswohnungen nicht gekümmert haben und keine vorzeitigen Tilgungen der Fremdmittel durchgeführt haben, besser gestellt sein (wenn sie innerhalb eines absehbaren Zeitraumes von 20 bis 25 Jahren einen ...