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Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, Forschungsfreibetrag, Zuwendungen an Universitäten usw., Investitionsfreibetrag, Übertragungsrücklage, Pensionsrückstellung und Abfertigungsrückstellung
Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, Forschungsfreibetrag, Zuwendungen an Universitäten usw., Investitionsfreibetrag, Übertragungsrücklage, Pensionsrückstellung und Abfertigungsrückstellung
sind im Abschnitt „Wie der Gewinn ermittelt wird" ausführlich besprochen.
Die hier anzugebenden Zahlen haben keinen Einfluß auf die Feststellung des körperschaftsteuerpflichtigen Betrages, ausgenommen die Erklärung, ob die Sondervorauszahlung für den IFB entrichtet wurde.