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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite S 156

Freibetragsbescheid

Freibetragsbescheid

Wenn Sie lohnsteuerpflichtige Einkünfte haben und besondere Verhältnisse im Sinne des § 63 Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, erhalten Sie vom Finanzamt einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Der Freibetragsbescheid und die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber aufgrund der Verhältnisse im Jahr 1996 sind für die Veranlagung für 1998 zu berücksichtigen, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer mindestens einer der folgenden Beträge berücksichtigt wurde:

1. Werbungskosten, die weder gemäß § 62 noch gemäß § 67 Abs. 12 oder § 77 Abs. 3 zu berücksichtigen sind,

2. Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 2 bis 4, soweit sie den Jahrespauschbetrag gemäß § 18 Abs. 2 übersteigen, sowie Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, weiter Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 1, 6 und 7,

3. außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 Abs. 6 mit Ausnahme von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden,

4. Freibeträge gemäß §§ 35...

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