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SWK 5, 20. Februar 1997, Seite S 190

Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb

Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb (Kennzahl 065)

Bei den Kennzahlen 072 bis 075 wird die Umsatzsteuer von den innergemeinschaftlichen Erwerben berechnet und festgehalten. Da der Warenverkehr im EU-Gebiet umsatzsteuerfrei ablaufen soll, wird die berechnete Umsatzsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb wieder abgezogen.

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