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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite R 7

Rechtsgebühr: Bemessung

Wenn in der Urkunde über die Abtretung von GmbH-Anteilen die Erwerber auch die Garantie für die Bezahlung einer Schuld der GmbH an die Abtreter übernehmen, so gehört auch die Garantiesumme zur Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr - (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)

(, 0249)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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