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Schenkungssteuer - Vermögensübertragung an Kinder-OEG
Vermögensübertragung an Kinder-OEG (§ 7 ErbStG)
Eine Mutter wollte ihr in Wohnungseigentum bestehendes Liegenschaftsvermögen gleichteilig an beide Kinder übertragen. Da dies nach dem Wohnungseigentumsgesetz (außer bei Ehegatten) nicht zulässig war, gründeten die beiden Kinder eine OEG, an die die Mutter das Liegenschaftsvermögen verschenkte. Da die OEG eine Personengesellschaft mit weitgehender rechtlicher Selbständigkeit ist, bei der ihr im Gesamthandeigentum stehendes Vermögen vom Vermögen der Gesellschafter getrennt ist, kann, trotzdem bloß die Kinder (also Angehörige der Steuerklasse I) Gesellschafter sind, nur die Steuer nach der Klasse V bemessen werden. Anderenfalls würde bei späterer Übertragung der Beteiligungen an einen Dritten auch dieser in den Genuß der Steuerbegünstigung kommen ().