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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite K 4
Einkommensteuer - Spenden von Politikern an Feuerwehr
Spenden von Politikern an Feuerwehr (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG)
Spenden von Politikern an Freiwillige Feuerwehren außerhalb ihres Wohnortes sind bei Angemessenheit der Spenden als Werbungskosten abzugsfähig, weil Nichtpolitiker solche Spenden i. d. R. nur im Wohnort tätigen (RME 57 in ÖStZ 1996, 571).