Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer - Mietvertrag mit Ehegattin
S. K 4Mietvertrag mit Ehegattin (§ 20 EStG)
Kann bei Fremdvermietung von Büroräumlichkeiten eine Miete zwischen 4.800 und 8.000 S (anstelle von nur 2.000 S Miete an die Ehegattin) und bei Fremdvermietung einer Wohnung zwischen 6.000 und 11.250 S (anstelle von nur 3.000 S Miete an die Tochter) erzielt werden, dann sind die Mietverträge mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen ().