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Einkommensteuer - Versorgungsleistungen als dauernde Last
Versorgungsleistungen als dauernde Last (§ 18 EStG)
Wird das anläßlich einer Vermögensübertragung vereinbarte Wohnrecht an einer Wohnung später infolge zunehmender Gebrechlichkeit der Übergeberin auf ein Nutzungsrecht an einem Zimmer beschränkt und verpflichtet sich die Übernehmerin dafür, der Übergeberin zusätzliche Versorgungsleistungen zu erbringen, so können diese zusätzlichen Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last berücksichtigt werden, wenn ihr Wert den Mietwert der ursprünglich der Übergeberin zugewiesenen Wohnung übersteigt (BFH , IX R 86/93 in BB 1996, 2504).