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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite T 6

Nochmals: Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen

Aufbewahrungsfristen und -pflichten sind nicht nur aus der Sicht der Finanz zu betrachten

Zur Steuersparcheckliste zum Jahresende von Mag. Dr. Thomas Keppert schreibt uns Herr Dietmar Grabherr, SWK-Leser aus Dornbirn, folgendes:

„In Ihrem Beitrag im SWK-Heft 34/35 vom empfehlen Sie unter dem Stichwort 'Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen', Unterlagen aus dem Jahre 1989 und älter im Rahmen eines Silvesterfeuerwerks zweckentsprechend zu verwenden, da ab dem die Aufbewahrungsfrist gemäß § 132 BAO endet.

Richtigerweise führen Sie weiters an, daß Aufzeichnungen und Unterlagen betreffend Grundstücke hingegen einer zwölfjährigen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

Dem ist grundsätzlich zuzustimmen.

Was ich in Ihrem Beitrag jedoch vermisse, ist der Hinweis, daß Aufbewahrungspflichten und -fristen heutzutage nicht mehr allein aus Sicht der Finanz zu betrachten sind. Insbesondere auch, weil die Aufbewahrungspflichten aufgrund anderer Regelwerke zumeist länger sind als die der BAO.

So schreibt beispielsweise das Zollrecht Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren vor. Vor allem aber im Bereich der Produkthaftpflicht, von der produzierende Betriebe besonders betroffen sind, sind weitaus...

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