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Keine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Innenprovision bei geschlossenen Fonds im Anwendungsbereich des WAG 1996
Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzungen um Vermögensveranlagungen in Schiffs- oder Immobilienfonds ist in jüngster Zeit die Frage in den Mittelpunkt gerückt, ob die die Veranlagung empfehlenden Banken ihre Kunden darüber aufklären mussten, dass sie von der Emittentin eine Vermittlungsprovision erhielten. Vom OLG Wien, das in einer Vielzahl von Verfahren mit dieser Frage konfrontiert ist, liegen widersprüchliche Entscheidungen vor, die eine Aufklärungspflicht teilweise bejahen und teilweise verneinen. Die folgenden Überlegungen zeigen, dass die besseren Gründe gegen den Bestand einer Aufklärungspflicht sprechen.
In the course of the legal disputes about financial investments in ship or real estate funds, the question has recently become central whether the banks, which recommended the investments, had to inform their customers about the fact that they received an intermediation commission from the issuer. The Vienna Higher Regional Court, which is confronted with this question in a large number of proceedings, has issued contradictory judgments. These judgments partly affirm and partly deny a duty to provide clarification. The following considerations show that the better reason...