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Sicherstellungsbescheid: Begründung
•In der Begründung eines Sicherstellungsbescheides muß angegeben werden, welcher konkrete Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde und welche Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung dafür maßgebend waren. - (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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