Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 1997, Seite R 133
ErbSt: Bemessung
•Bei der Erbschaftssteuer bleiben Wertänderungen, die nach dem Todestag eintreten, unberücksichtigt. - (§ 18 ErbStG), (Abweisung)
()