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Zollschuld: Befreiung
•Durch einen Nachweis gemäß § 174 Abs. 4 ZollG 1988 kann eine Befreiung von der Zollschuld nicht bewirkt werden, wenn die Zollschuld schon vor Erbringung des Nachweises bezahlt worden ist. - (§ 174 Abs. 4 ZollG), (Abweisung)
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