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VfGH: Aufenthaltsgesetz
• Zum Begriff des „Aufhaltens" im Sinne des AufenthaltsG - (AufenthaltsG, BGBl. 466/ 1992, i. d. F. vor der Novelle BGBl. 351/1995)
Wenn § 1 Abs. 2 Z 2 (verkürzt zitiert) von Fremden spricht, die sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Österreich aufhalten, so ist damit - wie sich einerseits aus dem spezifischen Wortsinn des Ausdrucks „aufhalten" bzw. dem korrespondierenden Substantiv „Aufenthalt" und andererseits aus dem Zweck der Regelung ergibt - nicht etwa jegliche, wie immer geartete erwerbswirtschaftlich motivierte Anwesenheit in Österreich gemeint, sondern bloß eine solche, die ein gewisses Mindestmaß an Kontinuität und Stetigkeit des Arbeitens in Österreich in sich schließt; hiebei ist es nicht von Belang, ob eine Arbeitstätigkeit, welche ein derartiges Mindestmaß nicht erreicht, nach den gegebenen Umständen ein kurzes Unterkunftnehmen in Österreich erfordert. (So sei beispielsweise auf den von dieser Vorschrift gewiß nicht umfaßten Fall hingewiesen, daß ein aus dem Ausland kommender LKW-Fahrer durch Österreich fährt und auf der Durchreise hier allenfalls nächtigt und hiezu eine Unterkunft bezieht.)
Aufhebung des Bescheides, weil die Behörde jegliche Ermittlungstätigkeit...