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Abgabenhinterziehung
• Im Strafverfahren wegen
Abgabenhinterziehung kann die behauptete Bezahlung von Subhonoraren nicht als gewinnmindernd anerkannt werden, wenn die Zahlungen nicht nachgewiesen werden können - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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