Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer - Psychotherapeuten und Psychologen
UMSATZSTEUER
Psychotherapeuten und Psychologen (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG)
Die Tätigkeit der Psychotherapeuten und Psychologen fällt ebenfalls unter die unechte Befreiung, wenn eine therapeutische Tätigkeit ausgeübt wird. Beratungs-, Lehr- und Forschungstätigkeiten sowie Berufstests fallen hingegen nicht unter die Befreiung (Emil Caganek in ÖStZ 1997, 73, siehe auch GZ 09 0619/ 3-IV/9/96, abgedruckt in SWK-Heft 3/1997, Seite S 58).